Nutzen Sie
Fördergelder

Der Wechsel Ihrer alten Heizungsanlage gegen ein modernes, energieeffizientes System kann nicht nur Ihre Energiekosten senken, sondern auch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Dank verschiedener Förderprogramme auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene können Sie bei der Umrüstung auf eine umweltfreundliche Heiztechnik finanzielle Unterstützung erhalten.

Lupe und Statistiken

Heizungsförderung 2026

Staatliche Zuschüsse für Ihren Heizungstausch sichern

Wer seine alte Öl- oder Gasheizung gegen eine klimafreundliche Heizlösung austauscht, kann auch 2026 von einer staatlichen Förderung profitieren. Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt der Staat den Umstieg auf Heizsysteme mit erneuerbaren Energien – darunter Wärmepumpen, Biomasseheizungen und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.

Zum 21. Juli 2026 treten neue Förderbedingungen in Kraft. Zwar bleibt die Grundförderung bestehen, allerdings werden Einkommensgrenzen, Bonusregelungen und förderfähige Kosten angepasst.

Sie haben Fragen zu den aktuellen Fördermöglichkeiten oder planen einen Heizungstausch? Wir beraten Sie gerne persönlich und helfen Ihnen dabei, die passende Heizlösung für Ihr Zuhause zu finden.

Heizungsförderung: Das Wichtigste auf einen Blick

Förderung für den Austausch fossiler Heizungen gegen klimafreundliche Heizsysteme
30 % Grundförderung für förderfähige Heizungsmodernisierungen
Zusätzliche Förderung abhängig vom Haushaltseinkommen und Familienzuschlag
Förderung für Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Wärmenetzanschlüsse
Förderfähige Kosten betragen maximal 28.000 € für die erste Wohneinheit

Was ändert sich ab dem 21. Juli 2026 bei der KfW Heizungsförderung?

Mit der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) passt die Bundesregierung die Heizungsförderung an. Das Ziel besteht darin, die Förderung sozial gerechter zugestalten und die staatlichen Fördermittel schrittweise anzupassen.

Während die Grundförderung unverändert bleibt, werden insbesondere die Einkommensförderung und einzelne Bonusregelungen angepasst.

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Neue Heizung? Die Förderung 2026 im Detail

Grundförderung

Die Grundförderung bleibt unverändert bestehen. Wer eine fossile Heizung – beispielsweise eine Öl- oder Gasheizung – gegen ein förderfähiges Heizsystem austauscht, erhält weiterhin eine Grundförderung von 30 % der förderfähigen Investitionskosten.

Neu ist jedoch die maximale Förderquote: Grundförderung und Bonusförderungen können grundsätzlich bis zu 70 % der förderfähigen Gesamtkosten betragen. Für selbst­nutzende Eigen­tümer mit einem zu versteuernden Haushalts­jahres­einkommen von bis zu 40.000 Euro (unter Berücksichtigung des Familien­zuschlags, sonst 30.000 Euro) beträgt die Ober­grenze bis zu 80 % der förder­fähigen Gesamt­kosten für eine Wohneinheit. 

Einkommensbonus

Mit der Reform wird die Förderung nun stärker nach dem Einkommen gestaffelt. Bisher konnten ausschließlich Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen unter 40.000 € einen Einkommensbonus von 30 % erhalten. Künftig profitieren jedoch deutlich mehr Eigentümer – insbesondere Familien und Personen mit geringerem Einkommen.

Neu: Familienzuschlag

Für Familien mit mindestens einem im Haushalt lebenden minderjährigen Kind wird das anzusetzende Haushaltseinkommen einmalig um 10.000 € reduziert. Dadurch können sie häufig in eine höhere Förderstufe fallen.

Fallbeispiel

Familie Weber besitzt ein Einfamilienhaus und möchte ihre 25 Jahre alte Gasheizung durch eine Wärmepumpe ersetzen.

·      Zu versteuerndes Haushaltseinkommen: 40.000 €

·      Ein minderjähriges Kind im Haushalt

Durch den Familienzuschlag reduziert sich das relevante Haushaltseinkommen auf 30.000 €. Statt eines Einkommensbonus von 30 % erhält die Familie künftig einen Einkommensbonus von 40%

Förderfähige Kosten

Auch die maximale Investitionssumme, für die Zuschüsse gewährt werden, wird mit den neuen Förderbedingungen angepasst. So werden für die erste Wohneinheit ab dem 21. Juli 2026 statt bisher 30.000 € noch 28.000 € als förderfähige Kosten berücksichtigt.

Für die zweite bis sechste Wohneinheit bleibt der Förderhöchstbetrag mit jeweils 15.000 € unverändert. Ab der siebten Wohneinheit können weiterhin jeweils 8.000 € als förderfähige Kosten angesetzt werden.

Ab dem 1. Februar 2027 reduziert sich der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit anschließend alle sechs Monate um weitere 750 €.

Neue Heizungsförderung: Übergangsregelung bis zum 20. Juli 2026

Vom 9. bis zum 20. Juli 2026 stellt die KfW ihre Fördersysteme auf die neuen Förderbedingungen um.

Während dieser Umstellungsphase gilt:

Bewilligte Förderantrage
Bereits bewilligte Förderanträge bleiben unverändert gültig
Bestätigung BzA oder gBzA
Wer bereits eine Bestätigung zum Antrag (BzA) oder eine gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA) besitzt, kann seinen Förderantrag noch bis zum 20. Juli 2026 um 20:00 Uhr nach den bisherigen Förderbedingungen einreichen.
Während dieser Zeit können keine neuen BzA oder gBzA erstellt werden.
Übergangsregelung
Bereits vorhandene, aber noch nicht genutzte BzA oder gBzA können ab dem 21. Juli 2026 für eine Antragstellung nach den neuen Förderbedingungen verwendet werden.

Heizungsförderung KfW: Ausblick

Weitere Anpassungen der Heizungsförderung sind bereits angekündigt:

Ab 1. Februar 2027
Die förderfähigen Kosten sowie der Klimageschwindigkeitsbonus sinken halbjährlich.
Wertschöpfungsbonus
Für Wärmepumpen aus europäischer Produktion ist ab 2027 ein Wertschöpfungsbonusvon 15 % vorgesehen.
Förderanreize
Zusätzlich sollen weitere Förderanreize für serielle Sanierungen und besonders ineffiziente Gebäude geschaffen werden.

Häufig gestellte Fragen

Wird jede neue Heizung gefördert?

Nein. Die Förderung konzentriert sich auf den Austausch fossiler Heizungen gegen klimafreundliche Heizsysteme.

Kann ich eine bestehende Wärmepumpe austauschen und erneut fördern lassen?

In der Regel nicht. Wurde die vorhandene Wärmepumpe nach 2008 installiert, ist ein Austausch grundsätzlich nicht mehr förderfähig.

Wie hoch fällt meine Förderung aus?

Die Höhe der Förderung hängt unter anderem vom gewählten Heizsystem, Ihrem Haushaltseinkommen sowie den jeweils geltenden Förderbedingungen ab.

Muss ich den Förderantrag selbst stellen?

Unsere regionalen Fachbetriebe unterstützen Sie gerne bei den nächsten Schritten und beraten Sie zum Förderprozess.

Wer kann die Förderung erhalten?

Grundsätzlich richtet sich die Förderung an Eigentümer von Wohngebäuden, die ihre bestehende fossile Heizung gegen ein förderfähiges Heizsystem austauschen.

Je nach Förderbestandteil gelten unterschiedliche Voraussetzungen. Einige Bonusregelungen sind ausschließlich für selbstnutzende Eigentümer vorgesehen.

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Der Wechsel Ihrer alten Heizungsanlage gegen ein modernes, energieeffizientes System kann nicht nur Ihre Energiekosten senken, sondern auch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Dank verschiedener Förderprogramme auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene können Sie bei der Umrüstung auf eine umweltfreundliche Heiztechnik finanzielle Unterstützung erhalten.

Lupe und Statistiken

Heizungsförderung 2026

Staatliche Zuschüsse für Ihren Heizungstausch sichern

Wer seine alte Öl- oder Gasheizung gegen eine klimafreundliche Heizlösung austauscht, kann auch 2026 von einer staatlichen Förderung profitieren. Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt der Staat den Umstieg auf Heizsysteme mit erneuerbaren Energien – darunter Wärmepumpen, Biomasseheizungen und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.

Zum 21. Juli 2026 treten neue Förderbedingungen in Kraft. Zwar bleibt die Grundförderung bestehen, allerdings werden Einkommensgrenzen, Bonusregelungen und förderfähige Kosten angepasst.

Sie haben Fragen zu den aktuellen Fördermöglichkeiten oder planen einen Heizungstausch? Wir beraten Sie gerne persönlich und helfen Ihnen dabei, die passende Heizlösung für Ihr Zuhause zu finden.

Heizungsförderung: Das Wichtigste auf einen Blick

Mann stellt Temperatur am Heizkörper in den Räumen ein -Nahaufnahme
Förderung für den Austausch fossiler Heizungen gegen klimafreundliche Heizsysteme
30 % Grundförderung für förderfähige Heizungsmodernisierungen
Zusätzliche Förderung abhängig vom Haushaltseinkommen und Familienzuschlag
Förderung für Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Wärmenetzanschlüsse
Förderfähige Kosten betragen maximal 28.000 € für die erste Wohneinheit

Was ändert sich ab dem 21. Juli 2026 bei der KfW Heizungsförderung?

Mit der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) passt die Bundesregierung die Heizungsförderung an. Das Ziel besteht darin, die Förderung sozial gerechter zugestalten und die staatlichen Fördermittel schrittweise anzupassen.

Während die Grundförderung unverändert bleibt, werden insbesondere die Einkommensförderung und einzelne Bonusregelungen angepasst.

Keramik-Sparschwein mit gestapelten Münzen neben einem Papphaus vor weißem Hintergrund

Neue Heizung? Die Förderung 2026 im Detail

Grundförderung

Die Grundförderung bleibt unverändert bestehen. Wer eine fossile Heizung – beispielsweise eine Öl- oder Gasheizung – gegen ein förderfähiges Heizsystem austauscht, erhält weiterhin eine Grundförderung von 30 % der förderfähigen Investitionskosten.

Neu ist jedoch die maximale Förderquote: Grundförderung und Bonusförderungen können grundsätzlich bis zu 70 % der förderfähigen Gesamtkosten betragen. Für selbst­nutzende Eigen­tümer mit einem zu versteuernden Haushalts­jahres­einkommen von bis zu 40.000 Euro (unter Berücksichtigung des Familien­zuschlags, sonst 30.000 Euro) beträgt die Ober­grenze bis zu 80 % der förder­fähigen Gesamt­kosten für eine Wohneinheit. 

Einkommensbonus

Mit der Reform wird die Förderung nun stärker nach dem Einkommen gestaffelt. Bisher konnten ausschließlich Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen unter 40.000 € einen Einkommensbonus von 30 % erhalten. Künftig profitieren jedoch deutlich mehr Eigentümer – insbesondere Familien und Personen mit geringerem Einkommen.

Neu: Familienzuschlag

Für Familien mit mindestens einem im Haushalt lebenden minderjährigen Kind wird das anzusetzende Haushaltseinkommen einmalig um 10.000 € reduziert. Dadurch können sie häufig in eine höhere Förderstufe fallen.

Fallbeispiel

Familie Weber besitzt ein Einfamilienhaus und möchte ihre 25 Jahre alte Gasheizung durch eine Wärmepumpe ersetzen.

·      Zu versteuerndes Haushaltseinkommen: 40.000 €

·      Ein minderjähriges Kind im Haushalt

Durch den Familienzuschlag reduziert sich das relevante Haushaltseinkommen auf 30.000 €. Statt eines Einkommensbonus von 30 % erhält die Familie künftig einen Einkommensbonus von 40%

Förderfähige Kosten

Auch die maximale Investitionssumme, für die Zuschüsse gewährt werden, wird mit den neuen Förderbedingungen angepasst. So werden für die erste Wohneinheit ab dem 21. Juli 2026 statt bisher 30.000 € noch 28.000 € als förderfähige Kosten berücksichtigt.

Für die zweite bis sechste Wohneinheit bleibt der Förderhöchstbetrag mit jeweils 15.000 € unverändert. Ab der siebten Wohneinheit können weiterhin jeweils 8.000 € als förderfähige Kosten angesetzt werden.

Ab dem 1. Februar 2027 reduziert sich der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit anschließend alle sechs Monate um weitere 750 €.

Neue Heizungsförderung: Übergangsregelung bis zum 20. Juli 2026

Vom 9. bis zum 20. Juli 2026 stellt die KfW ihre Fördersysteme auf die neuen Förderbedingungen um.

Während dieser Umstellungsphase gilt:

Bewilligte Förderantrage
Bereits bewilligte Förderanträge bleiben unverändert gültig
Bestätigung BzA oder gBzA
Wer bereits eine Bestätigung zum Antrag (BzA) oder eine gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA) besitzt, kann seinen Förderantrag noch bis zum 20. Juli 2026 um 20:00 Uhr nach den bisherigen Förderbedingungen einreichen.
Während dieser Zeit können keine neuen BzA oder gBzA erstellt werden.
Übergangsregelung
Bereits vorhandene, aber noch nicht genutzte BzA oder gBzA können ab dem 21. Juli 2026 für eine Antragstellung nach den neuen Förderbedingungen verwendet werden.
Taschenrechner, Euro-Geldscheine und Münzen auf Finanzunterlagen.
Techniker mit Tablet kontrolliert Wärmepumpe

Heizungsförderung KfW: Ausblick

Weitere Anpassungen der Heizungsförderung sind bereits angekündigt:

Ab 1. Februar 2027
Die förderfähigen Kosten sowie der Klimageschwindigkeitsbonus sinken halbjährlich.
Wertschöpfungsbonus
Für Wärmepumpen aus europäischer Produktion ist ab 2027 ein Wertschöpfungsbonusvon 15 % vorgesehen.
Förderanreize
Zusätzlich sollen weitere Förderanreize für serielle Sanierungen und besonders ineffiziente Gebäude geschaffen werden.

Häufig gestellte Fragen

Wird jede neue Heizung gefördert?

Nein. Die Förderung konzentriert sich auf den Austausch fossiler Heizungen gegen klimafreundliche Heizsysteme.

Kann ich eine bestehende Wärmepumpe austauschen und erneut fördern lassen?

In der Regel nicht. Wurde die vorhandene Wärmepumpe nach 2008 installiert, ist ein Austausch grundsätzlich nicht mehr förderfähig.

Wie hoch fällt meine Förderung aus?

Die Höhe der Förderung hängt unter anderem vom gewählten Heizsystem, Ihrem Haushaltseinkommen sowie den jeweils geltenden Förderbedingungen ab.

Muss ich den Förderantrag selbst stellen?

Unsere regionalen Fachbetriebe unterstützen Sie gerne bei den nächsten Schritten und beraten Sie zum Förderprozess.

Wer kann die Förderung erhalten?

Grundsätzlich richtet sich die Förderung an Eigentümer von Wohngebäuden, die ihre bestehende fossile Heizung gegen ein förderfähiges Heizsystem austauschen.

Je nach Förderbestandteil gelten unterschiedliche Voraussetzungen. Einige Bonusregelungen sind ausschließlich für selbstnutzende Eigentümer vorgesehen.