Kontakt
WTH Wessel & Tyc Haustechnik
Carsten-Dreßler-Str. 2
28279 Bremen-Arsten
Homepage:www.wth-haustechnik.de
Telefon:0421 80010-0
Fax:0421 80010-10

  • Heizung
  • Sanitär
  • Elektro
  • Klima / Lüftung
  • Solar

Allgemeine Geschäftsbedingungen der WTH GmbH

I. Allgemeines
1. Unsere (=Auftragnehmer) Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Auftraggebern schließen. Allgemeine Geschäftsbedingungen unseres Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.

2. Alle Vertragsabreden erfolgen aus Beweisgründen schriftlich bzw. sind schriftlich zu bestätigen; dies insbesondere bei Änderungen des Vertragsinhaltes und bei Vereinbarung zusätzlicher Leistungen.

3. Unsere Angebote sind freibleibend bis zur Auftragsbestätigungdurch uns. An die im Angebot genannten Preise halten wir uns dreißig (30) Tage ab Angebotsdatum gebunden, soweit im Angebot keine abweichenden Angaben gemacht werden. Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer innerhalb von 14 Tagen den Auftrag des Kunden wenigstens in Textform bestätigt oder mit seiner Ausführung beginnt.

II. Angebots- und Entwurfsunterlagen
1. Zeichnungen, Berechnungen, Nachprüfungen von Berechnungen, Kostenvoranschläge oder andere Unterlagen dürfen ohne des Auftragnehmers Zustimmung weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung des Auftrages unverzüglich an uns zurückzugeben oder zu vernichten / zu löschen.

2. Behördliche und sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu beschaffen und dem Auftragnehmerrechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmerstellt dem Auftraggeber hierzu notwendige Unterlagen auf Anforderung zur Verfügung.

3. In Prospekten, Anzeigen und anderen Werbematerialien enthaltene Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich.

III. Preise
1. Alle Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Höhe.

2. Für vom Auftraggeber angeordnete Über-. Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie Arbeit unter erschwerten Bedingungen werden Zuschläge berechnet.

3. Preiserhöhungen können im nicht kaufmännischen Verkehr an den Auftraggeber weiterberechnet werden, wenn die Ware bzw. Leistung nach dem Ablauf von vier Monaten seit Vertragsschluss geliefert oder erbracht wird.

4. Der Auftraggeber darf eigene Ansprüche gegen Ansprüche des Auftragnehmers nur aufrechnen, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. DerAuftraggeber kann von ihm geschuldete Leistungen nur wegen berechtigter Gegenansprüche aus dem selben Vertragsverhältnis zurückbehalten.

IV. Zahlung
1. Alle Zahlungen sind mit Rechnungsstellung fällig und vom Auftraggeber ohne jeden Abzug an den Auftragnehmer zuleisten.

2. Erfolgt eine Zahlung nicht fristgerecht oder werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers ernsthaft in Frage stellen, werden sämtliche noch offenen Forderungen des Auftragnehmers zur Zahlung fällig un der ist berechtigt, die Arbeiten einzustellen und den Vertrag schriftlich zu kündigen, wenn er zuvor eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung gesetzt und zugleich erklärt hat, dass er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist zu den genannten Maßnahmen berechtigt ist.

V. Ausführungsbeginn und Montage
Sind Ausführungsfristen nicht vereinbart, so ist mit den Arbeiten unverzüglich nach Auftragsbestätigung, spätestens jedoch12 Werktage nach Aufforderung durch den Auftraggeber zu beginnen, sofern der Auftraggeber die gemäß II. Ziffer 2. erforderlichen Unterlagen beigebracht hat, ein ungehinderter Montagebeginn an der Baustelle gewährleistet und eine eventuelle Sicherheit bzw. eine vereinbarte Anzahlung beim Auftragnehmer eingegangen ist.
Der Auftragnehmer kommt nicht vor Ablauf einer vom Auftraggeber gesetzten, angemessenen Frist mit dem Beginnder Leistungen in Verzug.

VI.Eigentumsvorbehalte
1. Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum und das Verfügungsrecht an den Liefergegenständen bis zum Eingangsämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor.

2. Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteiledes Grundstückes geworden sind, verpflichtet sichder Auftraggeber bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine dem Auftragnehmer die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen.

3. Die Demontage und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

4. Werden Liefergegenstände mit einem anderen Gegenstand fest verbunden, so überträgt der Auftraggeber, falls hierdurch Forderungen oder Miteigentum entstehen, seine Forderungen oder sein Miteigentumsrecht an dem neuen Gegenstandin Höhe der Forderung des Auftragnehmers an denAuftragnehmer.

VII. Abnahme und Gefahrenübergang
1. Der Auftragnehmer trägt die Gefahr bis zur Abnahme der Anlage.

2. Wird die Anlage vor der Abnahme durch höhere Gewalt oder andere objektiv unabwendbare, vom Auftragnehmer nicht zuvertretende Umstände beschädigt oder zerstört, so hat er Anspruch auf Bezahlung der bisher ausgeführten Arbeitensowie der sonstigen entstandenen Kosten.

3. Gerät der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so geht die Gefahr im Verzugszeitpunkt auf ihn über. Das gleiche gilt, wenn die Montage aus Gründen, die der Auftraggeber zuvertreten hat, unterbrochen wird und wenn der Auftragnehmer die bis dahin erbrachten Leistungen einvernehmlich in die Obhut des Auftraggebers übergeben hat.

4. Die Anlage ist nach Fertigstellung der Leistung abzunehmen, auch wenn die endgültige Einregelung noch nicht erfolgtist. Dies gilt insbesondere nach erfolgter probeweiser Inbetriebsetzung und für den Fall der vorzeitigen Inbetriebnahme (Baustellenheizung).

VIII. Gewährleistung, Haftung
1. Bei Mängeln stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.

2. Die Haftung auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängelnoder sonstigen Pflichtverletzungen) ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, fürgarantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

3. Farbabweichungen geringeren Ausmaßes (z.B. herstellungsbedingt) und Farbabweichungen, die auf die Verwendungoder die Zusammenstellung unterschiedlicher Materialienzurückzuführen sind, gelten als vertragsgemäß.

IX. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Ort der Bauausführung oder der Sitzder gewerblichen Niederlassung des Auftragnehmers, soweit entweder beide Vertragsparteien Kaufleute sind oder der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens und der Auftragnehmer Kaufmann ist.

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